Allgemeine Geschäftsbedingungen

3D Druck Ehrhardt — Gültig ab Januar 2025

AGB — 3D-Druck und additive Fertigung

I. Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

II. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen — auch in elektronischer Form —, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt I annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

III. Preise und Zahlung

  1. In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten, wird aber gemäß § 19 UStG nicht auf der Rechnung oder der Website ausgewiesen. Liefer-, Versand- und Verpackungskosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Lieferzeit

  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Der Besteller kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins uns in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VII. Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Soweit die in unseren Unterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung eignet, sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, wir sind gesetzlich zur Verweigerung berechtigt.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang zu prüfen und eventuelle Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erlangen der Kenntnis zu rügen.
  4. Ein Mangel liegt nicht vor bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
  5. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Besteller Minderung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben und Beweise für die Mängel zu sichern.
  7. Schadensersatzansprüche kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Wir haften unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  8. Wir haften auch für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit, soweit diese die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betrifft, jedoch nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
  9. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
  10. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Lieferung und Gefahrenübergang gemäß § 438 Abs. 2 BGB.
  11. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

Stand: Januar 2025 — 3D Druck Ehrhardt, Heldrungen, Deutschland